Maskenpflicht teilweise aufgehoben
Seit dem 10.05.2022 ist die grundsätzliche Maskenpflicht in unserer Praxis aufgehoben. Selbstverständlich darf weiterhin eine Maske getragen werden.
Weiterhin gilt eine Maskenpflicht bei Symptomen von Atemwegserkrankungen wie:
- – Schnupfen
- – Husten
- – Heiserkeit
- – Fieber
- – Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn
- – Halsschmerzen
- – Kurzatmigkeit